Zusammenfassung: In Hinblick auf den zwingenden Nachweis von Referenzprojekten von Bauleistungen hatte sich das BVA mit der Frage zu befassen, ob ein Anbieter den Erfordernissen der Ausschreibung bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 2 BVergG

