§ 22 BVergG
Die Autorinnen beschäftigen sich mit ihrem Beitrag mit der Zulässigkeit der Aufteilung von Planungsleistungen näher. Dahingehend thematisieren sie die Entscheidung 2007/04/0188 hingehend der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein nachträgliches Splitting zu rechtfertigen ist.

