§ 118 Abs 5 BVergG
Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der VwGH der Durchführung der Angebotseröffnung und stellt fest, dass eine unterbliebene Verlesung die Nichtigkeit der Zuschlagsentscheidung bedingt.
§ 118 Abs 5 BVergG
Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der VwGH der Durchführung der Angebotseröffnung und stellt fest, dass eine unterbliebene Verlesung die Nichtigkeit der Zuschlagsentscheidung bedingt.
