§ 13 Abs 4 BVergG; § 16 Abs 4 BVergG; § 30 Abs 2 Z 4 BVergG; § 38 Abs 3 BVergG; § 33 Abs 1 WVRG
Im Rahmen seine Entscheidungsfindung hatte der VwGH die Frage zu analysieren, ob die nachträgliche Aufteilung von Planungsleistungen zulässig und unter welchen Umständen eine sachliche Rechtfertigung denkbar ist.

