§ 68 Abs 1 Z 1 BVergG; § 68 Abs 1 Z 5 BVergG; § 73 BVergG; § 129 Abs 1 Z 1 BVergG
Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der vergaberechtlichen Relevanz der schweren beruflichen Verfehlung eines Unternehmens zu befassen. Dahingehend war zu klären, an welche Kriterien vorgenannter Begriff anknüpft.

