Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag der Frage, wie die Verlängerung der Anwendung der SchwellenwerteVO bis 31.12.2011 zu bewerten ist. Darüber hinaus ist die in der VO enthaltene Verordnungsermächtigung unter dem Aspekt des Determinierungsgebotes zu hinterfragen.
Rechtsgrundlagen: § 18 BVergG; Art 18 B-VG

