Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte Fragen iZm der direkten Subventionierung zum Inhalt. Dabei war fraglich, ob die Bestimmung der Zuständigkeit des BVA einer Parteienvereinbarung zugänglich ist und ob ein in Aussicht gestellter Bestandvertrag den Tatbestand der direkten Subventionierung erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 6 AVG; § 3 BVergG; § 312 BVergG

