Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der Frage, ob wiederverschließbare Kuverts dem Konzept des BVergG entsprechen oder ob abgegebene Angebote vom Verfahren auszuschließen sind. Wie weit reicht in weiterer Folge die Bestandfestigkeit gesondert anfechtbarer Entscheidungen?

