Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schulzentrums hatte das BVA neben der Frage seiner Zuständigkeit die Frage einer Klärung zuzuführen, ob ein Rechtsverhältnis, das iFe Kostenmiete als Finanzierungsgrundlage zwischen Bauträger und Bund geschlossen wird, als reiner Bestandvertrag zu sehen ist. Liegt in casu eine direkte Subventionierung vor?

