Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das BVA mit Schäden iZm der Angebotsabgabe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das BVA mit Schäden iZm der Angebotsabgabe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
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