Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob ein bedingungsloser aber nicht verlesener Skonto bei der Angebotsbewertung zu beachten ist.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 2 BvergG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob ein bedingungsloser aber nicht verlesener Skonto bei der Angebotsbewertung zu beachten ist.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 2 BvergG
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