Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das BVA fest, dass die Untersagung des Widerrufs einer Ausschreibung gleichzeitig die Untersagung der Neuausschreibung bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das BVA fest, dass die Untersagung des Widerrufs einer Ausschreibung gleichzeitig die Untersagung der Neuausschreibung bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG
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