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Keine Untersagung der Neuausschreibung bei Untersagung des Widerrufs

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/14RPA (Index) 2011, 56 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das BVA fest, dass die Untersagung des Widerrufs einer Ausschreibung gleichzeitig die Untersagung der Neuausschreibung bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG

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