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Verpflichtung zum Ausscheiden auch bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/15RPA (Index) 2011, 56 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich vorwiegend mit der Ausscheidung nicht prioritärer Dienstleistungen aus dem Vergabeverfahren zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG

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