Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich näher mit dem verpflichtenden Ausscheiden eines ausschreibungswidrigen Angebots zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich näher mit dem verpflichtenden Ausscheiden eines ausschreibungswidrigen Angebots zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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