Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung trifft Aussagen in Hinblick auf den Maßstab des Widerrufs einer Ausschreibung.
Rechtsgrundlagen: § 139 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung trifft Aussagen in Hinblick auf den Maßstab des Widerrufs einer Ausschreibung.
Rechtsgrundlagen: § 139 BVergG
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