Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA festzustellen, ob die zeitlich aufeinanderfolgende Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung einen Vergaberechtsverstoß bedeutet.
Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG 2006; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA festzustellen, ob die zeitlich aufeinanderfolgende Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung einen Vergaberechtsverstoß bedeutet.
Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG 2006; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
