Zusammenfassung: Im Mittelpunkt vorliegender Entscheidung steht die Auswirkung der Rücknahme einer angefochtenen Entscheidung auf das Nachprüfungsverfahren und den Prozessgegenstand.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
Zusammenfassung: Im Mittelpunkt vorliegender Entscheidung steht die Auswirkung der Rücknahme einer angefochtenen Entscheidung auf das Nachprüfungsverfahren und den Prozessgegenstand.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
