Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA die Rechtzeitigkeit eines zeitgleich mit einem Nachprüfungsantrag eingebrachten Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung einer Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 BVergG 2006; § 328 BVergG 2006

