§ 32 Abs 1 Z 1 GewO
In vorliegender Sache war fraglich, ob bestandfeste Festlegungen in einer Ausschreibung eine Abweichung von einschlägigen Rechtsnormen bewirken will oder gesetzeskonform auszulegen ist.
VwGH 1.7.2010, 2007/04/0136
§ 32 Abs 1 Z 1 GewO
In vorliegender Sache war fraglich, ob bestandfeste Festlegungen in einer Ausschreibung eine Abweichung von einschlägigen Rechtsnormen bewirken will oder gesetzeskonform auszulegen ist.
VwGH 1.7.2010, 2007/04/0136
