vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur der Inhalt der Berichtigung kann innerhalb einer neuen Anfechtungsfrist gesondert bekämpft werden

VergaberechtJudikaturMag. Veronika Zoidl, RAARPA (Index) 2010, 340 - 343 Heft 6 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt der VKS klar, dass eine berichtigte Version der Ausschreibungsunterlagen nicht gesamt sondern nur im Rahmen der Berichtigung bekämpft werden kann. Darüber hinaus war der vermeintliche Zusammenhang der Verlängerung der Angebotsfrist mit der der Anfechtungsfrist zu thematisieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!