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Eignungsprüfung im Sitzstaat des öffentlichen Auftraggebers durch eine andere Stelle als den öffentlichen Auftraggeber

VergaberechtJudikaturDr. Michael Leitner, RAARPA (Index) 2010, 344 - 349 Heft 6 v. 1.12.2010

Art 24 RL 93/37/EWG ; Art 25 RL 93/37/EWG ; Art 29 RL 93/37/EWG

Vorliegender Sachverhalt hatte die Vergabe grenzüberschreitender Leistungen zum Inhalt. Dabei war fraglich, ob ein öffentlicher Auftraggeber eine Eignungsprüfung auch einer anderen Stelle überlassen kann. Steht es den Mitgliedstaaten frei, weitere Ausschlussgründe zu schaffen?

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