Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass ein Verfahren über die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ausscheidens auszusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 38 AVG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass ein Verfahren über die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ausscheidens auszusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 38 AVG
