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Keine Änderung der Zuschlagskriterien nach Angebotsöffnung bei nicht prioritären Dienstleistungen

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2010/26RPA (Index) 2010, 292 Heft 5 v. 1.11.2010

Art 21 RL 2004/18/EG

Generalanwalt Mengozzi stellt in seinem Schlussantrag zur Rs C-226/09 klar, dass eine Änderung der Zuschlagskriterien im Laufe des Vergabeverfahrens mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar und somit im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen nicht zulässig ist.

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