Art 21 RL 2004/18/EG ; Art 40 Abs 5 lit e RL 2004/18/EG
Im Zusammenhang mit der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen bekräftigt der EuGH, dass die Angabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien im Voraus nicht zwingend vorzunehmen ist.
Art 21 RL 2004/18/EG ; Art 40 Abs 5 lit e RL 2004/18/EG
Im Zusammenhang mit der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen bekräftigt der EuGH, dass die Angabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien im Voraus nicht zwingend vorzunehmen ist.
