Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung war eine Gesamtvergabe von Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen zentrales Thema. Wie ist der Ermessensspielraum des Auftraggebers wettbewerbsrechtlich zu beurteilen, wenn er seine Ausschreibung von Leistungen verschiedener Gewerke so verfasst, dass auf dem gesamten Bundesgebiet eine verschwindend geringe Zahl an bietenden Unternehmen in Frage kommt?

