Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis hatte das BVA die Anwendung von Anfechtungsfristen im Nachprüfungsverfahren und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Rechtsirrtums zu behandeln. Welche Sorgfaltspflichten treffen den Antragsteller hinsichtlich Anfechtungsfristen?
Rechtsgrundlagen: § 321 BVergG 2006

