Zusammenfassung: Diese Entscheidung des BVA "Tunnel Amras" behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Nichtausfüllen einer Bieterlücke ein behebbarer Mangel sein kann und wann eine Mehrfachnennung von verschiedenen Produkten in einer Bieterlücke zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006; § 131 BVergG 2006

