Zusammenfassung: Diese Entscheidung des VKS Wien behandelt die Frage, unter welchen Umständen ein Vergabeverfahren nach Ablauf der Angebotsfrist zu widerrufen ist und ob ein allfälliges Verschulden des Auftraggebers an der Verursachung des Widerrufsgrundes erheblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 139 Abs 1 BVergG; § 139 Abs 2 BVergG

