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Angebote, die mit unbehebbaren Mängeln behaftet sind, führen zum sofortigen Ausscheiden

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender BVARPA (Index) 2009/43RPA (Index) 2009, 343 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung stellt eindeutig klar, dass von einem Mängelbehebungsauftrag nur behebbare Mängel erfasst sein können.

Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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