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Den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebote sind ohne Gewährung einer Verbesserungsmöglichkeit auszuscheiden

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender BVARPA (Index) 2009/42RPA (Index) 2009, 342 - 343 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das BVA stellt fest, dass eine Ausschreibungswidrigkeit nach § 129 Abs 1 Z 7 BVergG mit dem sofortigen Ausscheiden des Angebotes zu sanktionieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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