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Das Durchstreichen von Wörtern und Textpassagen stellt keine bloße Präzisierung dar

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender BVARPA (Index) 2009/41RPA (Index) 2009, 342 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung wird festgestellt, dass das Durchstreichen von Wörtern in Angebotsunterlagen keine Präzisierung, sondern eine Ausnahme von der Angebotserklärung darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 BVergG

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