Zusammenfassung: Hans Gölles thematisiert die Frage der Mehrkosten des Auftragnehmers für den Fall einer verspäteten Zuschlagserteilung. Gilt ein allfälliger Anspruch auch für die Fälle, in denen eine Verlängerung der Bindefrist vereinbart wurde, aber kein Mehrkostenvorbehalt?
Rechtsgrundlagen: § 133 dBGB; § 157 dBGB; § 28 VOB/A; § 2 Nr. 5 VOB/B

