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BVA: Eine Zustellung der Zuschlagserteilung mittels RSb-Brief ohne sachliche Rechtfertigung ist unzulässig

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender des BVA (Hinweis für die Praxis)RPA (Index) 2009, 313 - 317 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: In seiner Entscheidung hatte das BVA die Zulässigkeit der Zustellung durch Briefpost im Lichte der Ausnahmetatbestände des § 131 BVergG zu beurteilen. Darüber hinaus stand die Begründung der Zuschlagserteilung im Fokus der Aufmerksamkeit.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG; § 131 BVergG; § 132 Abs 1 BVergG; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG

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