In gegenständlichem Verfahren hat sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Mitglieder einer Bietergemeinschaft, denen laut nationalem Recht kein Anspruch Aufhebung einer Entscheidung im Bieterverfahren zusteht, dennoch ihren Anspruch auf Schadenersatz wegen etwaiger Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht geltend machen können.

