Art 8 Abs 2 RL 93/37/EWG ; Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG
In gegenständlicher Entscheidung stellt der EuGH klar, dass eine "Preferred Bidder"- Entscheidung lediglich als Weichenstellung, keinesfalls aber als eine definitive Entscheidung im Sinne einer Vergabeentscheidung verstanden werden soll.

