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Schaden muss bei Beginn der Anfechtungsfrist nicht bekannt sein

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender BVARPA (Index) 2009/15RPA (Index) 2009, 341 Heft 6 v. 1.12.2009

Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 Abs 1 lit c RL 89/665/EWG

In vorliegender Entscheidung trifft der EuGH einerseits Aussagen über den Beginn des Fristenlaufs im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatz, andererseits war zu thematisieren, ob dieser Schaden eben zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt sein muss.

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