Zusammenfassung: Gegenständlich hatte der VwGH zu klären, ob die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids Gegenstand des Provisorialverfahrens ist.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG
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Zusammenfassung: Gegenständlich hatte der VwGH zu klären, ob die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids Gegenstand des Provisorialverfahrens ist.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG
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