Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der strittigen Frage der aufschiebenden Wirkung im Lichte des Zwecks eben dieses Rechtsinstituts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der strittigen Frage der aufschiebenden Wirkung im Lichte des Zwecks eben dieses Rechtsinstituts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG
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