§ 129 Abs 1 Z 7 BvergG
Der VwGH hatte sich der Frage zu widmen, unter welchen Umständen ein fehlendes bzw. nicht entsprechendes KSV-Rating als behebbarer oder unbehebbarer Mangel anzusehen ist.
VwGH 27.5.2009, 2008/04/0041
§ 129 Abs 1 Z 7 BvergG
Der VwGH hatte sich der Frage zu widmen, unter welchen Umständen ein fehlendes bzw. nicht entsprechendes KSV-Rating als behebbarer oder unbehebbarer Mangel anzusehen ist.
VwGH 27.5.2009, 2008/04/0041
