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Keine aufschiebende Wirkung für eine Beschwerde gegen die Nichtigerklärung der Ausschreibung

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger; Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2009/39RPA (Index) 2009, 279 Heft 5 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Auch in vorliegendem Fall hat der VwGH die aufschiebende Wirkung gemessen am Zweck des Rechtsinstituts negiert. Darüberhinausgehend waren zwingende öffentliche Interessen bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG

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