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BVA: Keine Wiedereinsetzung trotz falscher Bekanntgabe der Stillhaltefrist durch den Auftraggeber

JudikaturVergaberechtDr. Doris Steiner, RA (Hinweis für die Praxis)RPA (Index) 2009, 256 - 257 Heft 5 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das BVA hatte die Konsequenzen einer unrichtig bekannt gegebenen Stillhaltefrist zu behandeln. Weiters waren die Fragen der Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrages und der Verlängerung der Nachprüfungsfrist zu problematisieren.

Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 Z 5 BVergG; § 71 AVG

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