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BVA: Antrag muss jedenfalls binnen 6 Monaten ab Zuschlagserteilung gestellt werden

JudikaturVergaberechtMag. Robert Ertl, RA (Hinweis für die Praxis)RPA (Index) 2009, 258 - 260 Heft 5 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung hatte sich vor allem Fragen der objektiven Anfechtungsfrist und der Reichweite des Prozessgegenstandes gemessen am Vorbringen des Antragsstellers zu widmen.

Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG

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