Zusammenfassung: Das BVA befaßte sich mit der Frage, ob sich ein Auftraggeber hinsichtlich etwaiger Bauarbeiten an Schulgebäuden an bestimmte Schul- und Ferienzeiten zu halten habe.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG
Zusammenfassung: Das BVA befaßte sich mit der Frage, ob sich ein Auftraggeber hinsichtlich etwaiger Bauarbeiten an Schulgebäuden an bestimmte Schul- und Ferienzeiten zu halten habe.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG
