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Bauarbeiten an und in Schulgebäuden sollten grundsätzlich nicht während des laufenden Schulbetriebs erfolgen

VergaberechtJudikaturDr. Michael Etlinger; Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2009/29RPA (Index) 2009, 213 Heft 4 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das BVA befaßte sich mit der Frage, ob sich ein Auftraggeber hinsichtlich etwaiger Bauarbeiten an Schulgebäuden an bestimmte Schul- und Ferienzeiten zu halten habe.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG

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