Zusammenfassung: Das BVA befaßte sich mit den Kriterien für die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung und prüfte, ob iSd § 325 Abs 1 BVergG es für die Nichtigkeit ausreichen kann, daß dadurch ein potentiell anderes Ergebnis auftreten kann.
Rechtsgrundlagen: § 325 Abs 1 BVergG

