Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob durch die Vornahme von Anschlußarbeiten im Zusammenhang mit der Lieferung eines technischen Geräts die Subunternehmerschaft eines Lieferanten begründet werden kann. Weiters befaßte er sich mit der Frage, wie der Nachweis vergleichbarer Referenzen auszulegen ist und ob hierfür auch bestimmte Mindestumsätze den Aufträgen zugrunde liegen müssen. Fink faßt in seiner Glosse das bisherige rechtliche Umfeld zu dieser Entscheidung zusammen.

