Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg ging der Frage nach, ob ein an 4. Stelle gereihter Bieter antragslegitimiert sein kann und ob die Reihung grundsätzlich hierfür von Bedeutung sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG 2006; § 4 Abs 3 VlbG VNPG
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