Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit dem Umfang von verfahrensrechtlichen Nachprüfungsrechten einer Bietergemeinschaft, die ihre Verfahrensrechte getrennt durch einen gemeinsamen Vertreter wahrnehmen wollten.
Rechtsgrundlagen: § 324 Abs 2 BVergG 2006

