Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßt sich mit den Folgen, wenn keine Mindestanforderungen für die einzelnen Eignungskriterien im Vergabeverfahren festgelegt wurden. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, welcher Maßstab im Hinblick auf Unternehmens- und Personalführung für die Eignung herangezogen werden kann und ob die Erfahrung als Geschäftsführer und Gesellschafter hierfür ausreicht.

