Zusammenfassung: Der VKS Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob die nachträgliche Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt fristauslösend sein kann und wann die absolute Ausschlussfrist des § 21 WVRG 2003 abläuft.
Rechtsgrundlagen: § 21 WVRG 2003

