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Zurückziehung eines Antrages stellt unwiderrufliche prozessuale Erklärung dar

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2009/23RPA (Index) 2009, 158 Heft 3 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob die Überschreitung von geschätzten marktüblichen Preisen um mehr als 50% durch das Billgstangebot einen Widerrufsgrund darstellt. Im konkreten Verfahren ging es um die Kostenbewertung von Kanalsäuberungsarbeiten, bei der der Auftraggeber seinen Auftrag widerrief, da das Billigstangebot 50% höher als die marktüblichen Preise war und damit die budgetäre Deckung nicht mehr gegeben war.

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